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Zucht -
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Voraussetzungen -
Bayerische Herdbuchgesellschaft für Schafzucht e.V. -
Zuchtbuch der Bayerischen Herdbuchgesellschaft
Das Zuchtbuch der BHG besteht aus einer Sichtkartei, in der alle züchterischen Daten EDV-mäßig festgehalten werden.
Das Zuchtbuch ist in Abschnitten und Abteilungen unterteilt.
Die Eintragungen erfolgen auf Antrag. Voraussetzungen für die Eintragung: Abteilung 1 Eltern und Großeltern müssen im Zuchtbuch erfasst sein Ergebnisse der vorgeschrieben Leistungsprüfungen müssen vorliegen (wenn bei der Schafrasse Leistungsprüfungen erforderlich sind) Weibliche Tiere Mindestnote 5 bei der Bewertung der Bemuskelung, Wollqualität und äußeren Erscheinung Männliche Tiere bei der Körung die Wertklasse I oder II und Zuchtindex von mind. 100 (wenn bei dieser Rasse erforderlich) Abteilung 2 Eltern und Großeltern müssen im Zuchtbuch erfasst sein Die anderen Voraussetzungen für die Abteilung 1 müssen nicht erfüllt sein Abteilung 3 Eltern müssen im Zuchtbuch erfasst sein, die Großeltern nicht Die anderen Voraussetzungen der Abteilung 1 müssen erfüllt sein Abteilung 4 Das Tier muss dem Zuchtziel der Rasse entsprechen, seine Eltern sind aber nicht bekannt Weibliche Tiere Note 5 wie bei Abteilung 1 Männliche Tiere Wertklasse I oder II wie bei Abteilung 1 Weitere Voraussetzungen für die Eintragung ins Zuchtbuch Nur Mitgliedsbetriebe können ihre Tiere ins Zuchtbuch eintragen lassen. Zuvor stellt der Zuchtleiter der Schafrasse fest, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Es sind des weiteren alle Angaben über das Tier der Herdbuchgesellschaft mitzuteilen (u.a. Ergebnisse von Leistungsprüfungen oder die Kenzeichen der Tiere). Eine Überprüfung durch Blutgruppenfeststellung kann jederzeit von der Herdbuchgesellschaft vorgenommen werden, um die einwandfreie Abstammung zu kontrollieren. Erstellt durch die EDV-Beratung Martin Steinherr |